01
Ethisch
... jedem landwirtschaftlichen Nutz- und Schlachttier überlegen. Aus regionaler, nachvollziehbarer Herkunft direkt aus der Natur.
02
Ökologisch
... da bei heimischem Wild von Ihrem Jäger keine langen Handelswege anfallen. Das schont zusätzlich die Natur und unsere Umwelt.
03
Gesund
... fettarm und kalorienarm, da Wildtiere aufgrund ihrer Freiräume viel Bewegung haben.

Wildbret – ein hochwertiges Naturprodukt!

Es gibt sie noch – die Möglichkeit ohne schlechtes Gewissen und mit Genuss Fleisch zu essen. In unseren Revieren leben viele glückliche und frei lebende Wildtiere. Geschossen wird ausschließlich in der Jagdsaison und nur so viel, wie für einen gesunden, den landwirtschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten, artenreichen Wildbestand notwendig ist.

Für jedes Revier wird von der Behörde ein Abschussplan festgelegt, den ich als Wildtierschützer erfüllen muss. Im Gegensatz zur biologischen und konventionellen Fleischproduktion wird Wildbret somit nicht aus ökonomischen Gründen erzeugt. Mehr regional, mehr klimafreundlich und vor allem mehr BIO geht nicht. Verzehrt werden bei uns vor allem Reh, Wildschwein, Feldhase und Ente.

Unser Wildbret ist nicht nur ethisch und ökologisch im Vorteil, es ist vor allem gesund, mager, kalorienarm, eiweißreich und selbstverständlich frei von Hormonen und Antibiotika. Es ist das am fairsten erzeugte und nachhaltigste Fleisch das man essen kann! Gutes Wildbret bekommen Sie direkt bei mir. Denn als Ihr Jäger trage ich die Verantwortung für die Qualität Ihres Wildbrets. Schon bei der Beobachtung des Wildtieres vor dem Schuss (Lebendbeschau) sowie auch bei der Untersuchung der Organe nach dem Schuss (Totbeschau) erkenne ich bedenkliche Merkmale der Tiere, deren Fleisch nicht in den Umlauf gebracht werden darf. Bei Auffälligkeiten kontrolliert ein Veterinär die erlegten Tiere. Wildschweine werden außerdem auf Trichinen untersucht und einer Radiocäsiumuntersuchung unterzogen. Tiere welche die gesetzlichen Grenzwerte an Becquerel (Bq) überschreiten, dürfen ebenfalls nicht in den Handel gebracht werden.

Oliver A. Berstecher – Jäger | Pächter | Wildtiermanager
amtlich anerkannter Wildtierschützer gemäß § 48 Abs. 2 JWMG
amtlich anerkannter Stadtjäger gemäß § 13a JWMG